Tag: Direkte Demokratie

26. Mai 2010

Wahre Demokratie oder keine Demokratie. Ein bisserl Demokratie geht nicht!

Ich will Stefan Brocza in seinem Standard-Kommentar recht geben, wenn er schreibt, dass die europäische Bürgerinitiative ein „Instrument für Bürger“ ist, „um ihren Anliegen eine Bühne zu verleihen (ähnlich einem Volksbegehren in Österreich)“. Aber warum sollte nicht auch ein Regierungsschef einen solchen Prozess anregen können? Werner Faymann hat dies getan, dafür gebührt ihm Respekt.
Auch wenn der Lissabon-Vertrag wichtige demokratiepolitische Schritte gesetzt hat, geht er aber meiner Meinung nicht weit genug; dem Vertrag wohnt immer noch eine gewisse Skepsis gegenüber dem demokratischen Verantwortungsbewusstsein der Menschen inne. Der halbherzige Artikel 11 Absatz 4 (sog " europäische Bürgerinitiative") ist dafür ein Beleg. Letztlich geht es nicht um mehr oder weniger Demokratie, wir brauchen wahre Demokratie auf der Höhe der Zeit. (Siehe dazu meinen Beitrag in der Bunten Zeitung unter dem Titel "Direkte Demokratie auf der Höhe der Zeit")

Wozu ich mich hier aber eigentlich äußern möchte, ist das Missverständnis, das vorliegt, wenn man mein Engagement für die sogenannte „dreistufige Volksgesetzgebung“ in die an sich berechtigte Diskussion über das Bedienen direkt-demokratischer Elemente sozusagen von oben her, wie es bei Stefan Brocza geschieht, hineinzieht.

Dreistufige-VolksgesetzgebungDer Vorschlag zu einer "dreistufigen Volksgesetzgebung" stammt aus der Zivilgesellschaft (www.volksgesetzgebung-jetzt.at) und geht auf eine außerparlamentarische Arbeit in Deutschland bis in die 80er Jahre zurück. Hierzulande wurde dazu in der letzten Legislaturperiode dem Nationalrat eine Bürgerinitiative vorgelegt. Die Idee sieht vor, dass auch Initiativen aus der Mitte der Rechtsgemeinschaft mit Gesetzesvorschlägen zu einer Volksabstimmung gelangen können. Und zwar dann, wenn diese Initiativen im parlamentarischen Prozess, an den sie zunächst gerichtet sind, keine Mehrheit finden. Um zu gewährleisten, was zu einer wirklichen politischen Willensbildung notwendig ist und auch um populistischem Missbrauch vorzubeugen, sieht der Vorschlag eine "Medienbedingung" vor, durch die – verfassungsrechtlich zu regeln – die freie und gleichberechtigte Diskussion über das Pro und Kontra des zur Abstimmung stehenden Gegenstandes stattfinden können muss.

Das ist der Vorschlag, den ich unterstütze und für den ich – auch innerhalb meiner Partei - zu wirken versuche. Gerade weil auf diesem Gebiet heute noch kein grundlegendes Verständnis darüber vorhanden ist, was Demokratie ist oder was nur vorgibt, Demokratie zu sein; in allen Parteien wie auch in der öffentlichen Diskussion und ihrer journalistischen Reflexion. Also bei dem, was ich vertrete, geht es nicht darum, „Verantwortung abzuschieben und Entscheidungen, die man selber treffen könnte und auch müsste, auf die Bevölkerung abzuwälzen“, sondern um die komplementäre Ergänzung der repräsentativen Seite der Demokratie um ihre plebiszitäre Seite. Dadurch würden die „Fundamente der parlamentarischen Demokratie“ keineswegs geschwächt! Im Gegenteil: Erst durch den „Popularvorbehalt“, also dadurch, dass die Gesetzgebung dem Souverän auch unmittelbar zugänglich ist, wäre die volle Legitimation auch für den Parlamentarismus gegeben; durch das alleinige Recht alle fünf Jahre zu wählen nicht.

Die „komplementäre Demokratie“ mit ihren zwei Standbeinen, der direkten und der indirekten, ist eine Forderung, die seit dem „Eisenacher Programm“ zu den Fundamenten der Arbeiterbewegung gehört, auch wenn das lange Zeit in Vergessenheit geraten ist. All jenen, die vor dem Urteilsvermögen des Souveräns - also dem Volk - Angst haben oder eine Skepsis hegen, sei ein Zitat von Bert Brecht in Erinnerung gerufen: "Reden erst die Völker selber, werden sie schnell einig sein."

13. Februar 2010

Direkte Demokratie auf der Höhe der Zeit

Die wichtigste Aufgabe der kommenden Jahre?

Dreistufige-VolksgesetzgebungKann diese Frage überhaupt so gestellt werden? Es gibt doch viel „Wichtiges” zu tun. Akut hat die Finanz- und Wirtschaftskrise Fragen aufgeworfen, die von der etablierten Politik noch keineswegs beantwortet sind. Die ökologische Krise stellt uns vor nicht minder große Herausforderungen. Doch die Probleme, die sich aus den Krisen ergeben, werden allzu oft nur isoliert betrachtet und innerhalb der Logik der herrschenden Ideologien beantwortet. Dies wird zu keinen heilsamen Zielen führen.

Was nottut ist ein demokratischer Diskurs über die genannten „Lebensfragen” unserer Gesellschaften. Ein Diskurs, wie ihn - Doch was ist daraus geworden?! - Wolfgang Schüssel noch bevor er Kanzler wurde einmal anregte, als er sagte: „Wir brauchen dringend […] einen seriösen und vernünftigen Nachdenkprozeß, wie wir unsere […] Gesellschaft, unsere Politik und unsere politische Verfassung ändern, um den neuen Herausforderungen unserer Zivilisation am Beginn des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden. […] Die politischen Eliten allein […] sind nicht in der Lage, eine neue Zivilisation zu schaffen. Dazu bedarf es der Kraft und Anstrengung der ganzen Gesellschaft. […] Daher muß es unser ausdrückliches Ziel sein, daß wir mit neuen Ideen, Projekten und mit neuen politischen Verfassungen diese Herausforderungen auch meistern.” Konkret werdend forderte Schüssel dazu auf, eine „neue Balance zwischen direkter und indirekter Demokratie zu finden”.*

In dieser bisher unerfüllten Forderung sehen wir die wichtigste, vordringlichste Aufgabe: Die zeitgemäße Ausgestaltung der Volksgesetzgebung als Ergänzung des Parlament­arismus hin zu einer komplementär-partizipatorischen Demokratie!

Die Gesetz­gebung sollte künftig nicht mehr ausschließlich durch die Volksvertretung erfolgen. Es sollte darüber hinaus jederzeit möglich sein, aus der Mitte der Rechtsgemeinschaft Ge­setzes­initiativen einzubringen, Initiativen, die - wenn sie im Parlament keine mehrheitliche Zustimmung fänden - über Volksbegehren zur Volksabstimmung gelangen können. Wobei diese Idee der dreistufigen Volksgesetzgebung eine verfassungsrechtlich zu regelnde „Medienbedingung” vorsieht: Vor der Abstimmung müsste in den Massenmedien zum Gegenstand des Entscheids die freie und gleichberechtigte Information und Diskussion über das Pro und Kontra stattfinden.

So könnten Schritt für Schritt die neuen gesetzlichen Grundlagen gefunden werden, um den „Herausforderungen unserer Zivilisation” im Einzelnen wie im Ganzen gerecht zu werden: Ausgehend von einer Idee zu einer neuen Gesetzgebung (Initiative), im Abwägen darüber, ob diese Idee von der Rechts­ge­mein­schaft insgesamt gewollt sein könnte (Begehren), bis hin zu der Bildung des Gemeinwilles im Volksentscheid und der ihm vorausgehenden „Volksdiskussion”.

Die dreistufige Volksgesetzgebung wird seit einigen Jahren aus der österreichischen Zivilgesellschaft heraus gefordert und ist in der letzten Legislaturperiode dem Nationalrat als Bürgerinitiative vorgelegt worden (s. www.volksgesetzgebung-jetzt.at).** Ziel ist es, den Parlamentarismus durch die dreistufige Volksgesetzgebung zu einer komplementär-partizipatorischen Demokratie zu ergänzen, um dadurch der Grund­forder­ung des Art. 1 unserer Verfas­s­ung gerecht zu werden: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.”

Dieser Text ist ein Beitrag in der Februarausgabe der Bunten Zeitung. Verfasser: Gerhard Schuster (zapata33.com), Peko Baxant

Die zu diesem Text geführte Maildiskussion der Redationsmitglieder kann hier eingesehen werden: http://www.videopresse.at/wcms/ftp//v/videopresse.at/uploads/bz12010_66-69_diskussion.pdf

* Denkpfeiler ins 21. Jahrhundert - Österreich Zukunftsreich, 1999

** Ein aktuelles Projekt in Deutschland, wo seit 1983 für die dreistufige Volksgesetz­gebung gearbeitet wird, findet man hier: www.volksgesetzgebung-jetzt.de. Es kann von allen Menschen - deutschen wie nicht-deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern - unterstützt werden.

4. Februar 2010

10. Februar: 101010 - WIEN - TALK - FLEX

101010-WIEN-TALK-FLEXGibt es zu viel oder zu wenig an Demokratie? Hat die Bevölkerung genug Möglichkeiten, sich als Souverän zu Wort zu melden und Gesetze mitzubestimmen? Muss die repräsentative Demokratie durch weitere direkt demokratische Instrumente ergänzt werden? Gibt es Themen, über die das Volk lieber nicht abstimmen sollte oder sind Ausnahmen undemokratisch?

Diesen und ähnlichen Fragen werden wir - einen Tag vor der Wiener Volksbefragung - mit interessanten Gästen aus Medien, Kultur und Zivilgesellschaft nachgehen.

101010 - WIEN - TALK - FLEX
"Demokratie! Qualität"
Mittwoch, 10.02.2010, Beginn 19.00 Uhr
Flex, Abgang Augartenbrücke, 1010 Wien

Es diskutieren:
Julia Ortner, Journalistin, falter.at
Sweet Susie, DJane, sweetsusie.net
Gerhard Schuster, Demokratieexperte, zapata33.com


Ich moderiere.

DJ 2 Late (facebook.com/og.faniku) legt nach der Diskussion auf.

"101010 - WIEN - TALK - FLEX" ist eine Veranstaltungsreihe, die bis zum 10.10.2010 - dem Datum der Wiener Wahl - jeden 10. des Monats im Flex stattfinden wird. Die Themen werden je nach Aktualität variieren.

"101010 - WIEN - TALK - FLEX" ist eine Initiative der Bildungsabteilung und der Jugendkoordinationsabteilung der SPÖ-Wien.

101010WIENTALKFLEXfeb (jpg, 304 KB)

5. Januar 2010

Leserbrief an diepresse.at

Am 1.12.2009 erschien ein Kommentar von Rainer Nowak in der Tageszeitung "Die Presse". Thema: Schweizer Volksentscheid über das Minarettverbot. Daraufhin verfaßte ich diesen Leserbrief.

Sehr geehrter Herr Nowak!

Ja, das Schweizer Abstimmungsergebnis über das Bauverbot von Miraretten ist Ausdruck einer diffusen Angst vor dem Fremden gepaart mit xenophoben Tendenzen. Auch der unfähigste Populist braucht nur mehr zu rülpsen, um Erfolg zu haben.
Es ist jedoch nicht zulässig, den Weg der direkten Demokratie in die Kritik zu nehmen, wenn falsche Entscheidungen getroffen werden. Aus dem Stand kennen wir alle - abhängig von der ideologischen Perspektive - unzählige parlamentarische Entscheidungen, die falsch, ineffizient oder gar gefährlich für das Land und seine Menschen sind. Genauso unzulässig ist es, dem demokratischen Souverän eine Entscheidungsbefugnis für sensible Politikfelder vorzuenthalten, auch wenn es um Minderheitenrechte geht. Immerhin sagt es doch viel über eine Gesellschaft aus, wie sie ihre Minderheiten behandelt. Dieses Recht hat die Schweizer Bevölkerung sehr wohl, sie muß jedoch als Rechtsgemeinschaft nur auch mit allen politischen, wirtschaftlichen und imagerelevanten Konsequenzen leben. Entweder geht das Recht vom Volk aus, oder nicht!
Das Schweizer Modell der direkten Demokratie ist darüberhinaus längst nicht mehr der Weisheit letzter Schluss. Vielmehr geht es darum, die repräsentative Demokratie durch die plebiszitäre Demokratie komplementär zu ergänzen und so auszugestalten, daß sich der Gemeinwille unbeeindruckt von populistischen Kampagnen bilden kann. Dazu gehört eine zeitgemäße Regelung der Einbettung der Medien in den demokratischen Prozess (die sogenannte Medienbedingung). Dies berücksichtigt der Vorschlag der "Dreistufigen Volskgesetzgebung", wie er in der letzten Legislaturperiode aus der Zivilgesellschaft ins Spiel gebracht wurde, siehe www.volksgesetzgebung-jetzt.at.

Mit freundlichen Grüßen
Peko Baxant